Der Burgmannshof "van den Torne".

Wo stand denn wohl die "Burg"?

Willy Friedrich schrieb im Grafschafter vom Januar 1971 folgendes:

... van Toren ... Die Familie soll einst dort gewohnt haben, wo sich heute die Post befindet. ...

 

Die letzten Tage der Uelser Burg

 

Friedrich Körners Bericht aus dem Jahr 1907

Aus der GN-Zeitungsbeilage „Der Grafschafter“ vom September 2001

 

Vorbemerkung: Gäbe es die alte Postkarte aus dem Jahr 1905 mit der darauf abgebildeten Burg nicht, wäre es wohl ganz in Vergessenheit geraten, dass dieses Gebäude überhaupt einmal existiert hat. Heute gibt es keine sichtbaren Spuren mehr und als Namensgeber für die in der Nähe verlaufenden Straßen kam das ehemals so bedeutende Bauwerk nie in Frage, weil es nicht dem Bild von einer mächtigen Burganlage entsprach.

 

In dem heimatlichen Schrifttum findet das Objekt nur wenig Beachtung. Selbst der Zeitzeuge und Uelsens Lokalhistoriker Dr. Regenbogen (1866 bis 1918) hielt es nur wegen des gemauerten unterirdischen Kellergewölbes für erwähnenswert. Die erste Katasterkarte aus dem Jahr 1874 - zu der Zeit war die Anlage auf jeden Fall noch vorhanden – weist an der entsprechenden Stelle ein Gebäude aus, das damals zusammen mit dem Grundstück im Besitz der vermögenden Familie des Bürgermeisters Wedekind war. Als sich ungefähr 30 Jahre später nach einem Besitzwechsel der Abriss der Burg abzeichnete, verfasste ein junger Schüttorfer Lehrer einen Aufsatz über das „frühere Grafengeschlecht deren von Thoren“, den Hausherren der Uelser Burg, die in anderen Quellen „van den Torne“ oder „ten Tooren“ genannt werden. Der Bericht beginnt mit einer anschaulichen Beschreibung des damaligen baulichen Zustandes.

 

Bei dem Autor handelt es sich um Friedrich Körner, der im Jahr 1882 als Sohn des legendären Lehrers Jan Hindrik Körner in Uelsen geboren wurde und hier aufwuchs. Die von Efeu umrankte und Geheimnissen umwobene Burg hatte Friedrich Körner und sicherlich viele andere Kinder im Dorf in den Bann gezogen.

 

Da der Aufsatz ausschließlich in den „Osnabrücker Monatsblättern für Geschichte und Heimatkunde“ unter der Schriftleitung von Dr. Winter, Magdeburg, im Jahr 1907 veröffentlicht wurde, dürfte er der Grafschafter Leserschaft kaum bekannt sein:

Eine der am Schönsten gelegenen Ortschaften des Kreises Bentheim ist das schmucke Dörfchen Uelsen. Ringsum wird es von einem Kranze sanft ansteigender Hügel eingefasst, welche teils von Tannenwaldungen bestanden und teils beackert sind, teils bieten sie dem Auge nur kahle Heideflächen, die aber eines gewissen Reizes auch nicht entbehren.

In einem versteckten Winkel dieses Ortes liegt ein altersschwaches, efeuumranktes Häuschen. Bescheiden steht es etwas abseits von einer Nebenstraße. Und es macht den Eindruck, als ob es sich seiner Existenz zu schämen scheine. Jeder Fremde, ja selbst fast jeder eingesessene Bürger geht achtlos an diesem Hause, das kaum noch den Namen verdient, vorüber. Bis vor wenigen Jahren wohnte eine arme Arbeiterfamilie in demselben, jetzt wird es von den anliegenden Bewohnern nur noch als Rumpelkammer benutzt.

 

Dieses Häuschen Elend hat nur einen einzigen Raum, der aber dürftige Spuren verschwundener Pracht aufweist. An einer Seitenwand befindet sich ein großer Kamin. Zwei Sandsteinpfeiler, mit hübschen Skulpturen versehen, fassen die ehemalige Feuerstelle ein, während der obere Teil des Kamins sowie eine andere Seitenwand mit vor Alter fast schwarz gewordenem Eichenholz, welches noch einige Schnitzereien aufweist, getäfelt ist. Unter diesem Raum liegt ein großer, gewölbter Keller.

 

Dieser sowohl als auch die Verzierungen des ehemaligen Wohnraumes stehen mit dem Äußeren des Hauses in keinem Einklange. In der Nähe dieses Häuschens liegen – halb im Schutt vergraben und der allmählichen Verwitterung preisgegeben – einige Sandsteinkugeln, welche einst schlanken Säulen als Köpfe gedient haben mögen. Auch sieht man hier einen noch gut erhaltenen, halbkreisförmigen Torbogen. Es ist aus Sandstein gemeißelt und zeigt zwei mit der Spitze sich berührende Füllhörner, die sich nach unten öffnen und aus denen Äpfel, Tannenzapfen und andere Früchte fallen.

Könnten diese stummen Zeugen vergangener Tage reden, so wüssten sie viel zu erzählen von früherer Herrlichkeit; denn sie bilden die kläglichen Überreste der ehemaligen Burg der reichen Grafen von Thurn oder Thorne, welche in Uelsen weit ausgedehnte Gerechtsame besaßen. Von der uralten Grafenfamilie selbst weiß man sich nichts zu erzählen, nur einige verschwiegene Blätter alter Urkunden berichten von ihr und ihren großen Besitztümern.

 

Ergänzung vom Heimatverein:

Mitte des 19. Jahrhunderts diente ein Teil der Burg den Uelser Bürgern jüdischen Glaubens als Synagoge.

 

Privatarchiv G.J. Hesselink

 

Thema: Familie Thurn oder Thorne mit der Burg Uelsen

 

Quelle: Archiv Berlin

 

Den größten Zuwachs erhielt aber die Grafschaft Bentheim durch die Besitzungen der vormaligen wichtigen Familie von Thurn oder Thorne, welche wol von ihren noch in etwa übrigen Schloßthurme und ihrer meist verschwundenen Burg zu Uelsen in der heutigen Niedergrafschaft den Namen, und drey Schloßthürme in [sic!] Wappen führte. Mit Eilard von Thurn schloß dieser Graf von Bentheim 1412 einen Vergleich des Jnhaltes: daß derselbe sein Gericht in der Pfarrey Uelsen für gewiße Zehnten daselbst, als auch in Hardinkhausen, Hilten, Hardingen, Halle, Ostergette (Getelo?), in der Pfarrey Velthusen, in Gravesdorpe, auch in der Pfarrey Oetmerssen, in Breckinchen, in Tübberg, dem Grafen überlassen sollte; diese Zehnten sollte er und seine Erben nach Burgmanns Recht zum Burglehne tragen. Das Bauergericht zu Uelsen und Hilten, mit den Abgaben vom Bier, auch das Holzgericht in Tinholte, wie alle seine Güter im Gerichte Uelsen, nebst der Freiheit derselben von diesem Gerichte, welche Freiheit auch die von ihm an die von LAER verkauften Güter zu Gravestorpe, zu Golichem, Hocklinchen und Groninckhusen (Hardinghausen?)genießen sollten, sollte er für sich und seine Erben behalten. Diese vom Grafen Johann von Bentheim und von seinen Brüdern Egbert Vicedom zu Münster, Christian und Balduin Dom-

 

 

 

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herrn zu Bremen und Osnabrück, und Otto, in Gegenwart aller Bentheimischen Burgmänner ausgestellete Urkunde ward von Hubert von Lar Dechant zu Oldensel, von den Pfarrern zu Emminchem [I] und Nienkerken [2], von Otto von Melvelde, Johann von Lare und Anderen mehr bezeuget.

 

 

§. 73.

 

 

Im nämlichen Jahre 1412 entband dieser Graf von Bentheim den Edlen Stephan v. Hake seiner dem Grafen verpflichteten Ministerialstelle, und gab ihn in nämlicher Eigenschaft der Abtissin Ergard von Widigenstein [Witgenstein] zu Hervorden, über; desgleichen 1417 dessen Tochter Elisabet Hake, Und 1414 dessen andere Tochter Kunegunde. Dem Fürstbischofe Ludwig zu Münster, mit dem der Graf hernach eine Fehde bekam, wovon Nichts weiter bekannt ist, strekte Er fünf hundert Marken Münsterischer Denarien vor, und ließ sich dafür 1415 gewisse Einkünfte zu Landegge, Versenberg, Rheine und Wedephusen verpfänden, sich auch im Mißzahlungsfalle ein eigenmächtiges Pfandungs-Recht versprechen. Der Kirche zu Velthausen, wovon die zu Neuenhaus ein Filial war, schenkten der Graf und die

 

 

Graf Simon.

 

 

Dieser soll mit Catharina, einer Tochter Balduins des Dritten von Steinfurt, nach einer andern Nachricht, vielleicht eines Frensweger Geistlichen, zweymal vermälet gewesen seyn, aber stets an der Auszehrung gekränkelt haben, weswegen Er keine Erben bekam.

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I) Herzebrok.

 

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Er soll vor seinem fünfzigsten Jahre nicht zur Regierung gekommen seyn, Schüttorf mit Mauren umgeben haben, und geheimer Rath des Fürstbischofes Ludewigs des Zweiten zu Münster gewesen seyn.

 

§. 88.

 

In Urkunden erscheint Er zuerst 1333, wenn der in den Niederlanden so sehr begüterte, und in dortigen Documenten, nach dem Berichte des Menso Alting in seiner lateinischen Notiz des Nieder-Teutschlandes, so oft vorkommende Simon von Bentheim, dieser Graf nach Jungs Meinung nicht war I)

 
In jenem Diplome belehnt Er Aleid von Delden, eine Begine oder Geistliche mit dem grossen und kleinen Zehnten in der Bauerschaft Wels-

 

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I) So erscheinen Simon von Bentheim u. Johann von Stenvorden in einer Urkunde des Grafen Wilhelm von Hennegau, Holland und Seeland, 1305 unter den Edeln womit der Graf verordnete, daß alle diejenigen, welche ihre adeliche Geburt nicht beweisen könnten, in Delfland in der Grafschaft Holland nicht frey von Schatznng seyn sollten; so wie Herzog Johann von Baiern, Graf von Holland 1422 bestimte, daß der Kaiserliche Brief-Adel niemanden Schatzungfrey machen sollte.

 

 

OUDHEDEN EN GESTICHTEN VAN DELFLAND. P. 68. 79.

 

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Im Kirchspiele Olst, von Gütern, die Werde hießen, nach Zütphenschem Rechte. Die Erben dieser Aleid sollten davon nicht enterbet, auch sollte dieses Lehn dem Lehnsherrn nicht zurück gegeben werden, zum Heergewette sollte ein Pfund Deventrischer Münze, oder dessen Werth innerhalb Jahres und sechs Wochen nach Aleids Tode, von ihrem Erbe oder ihren Erben gegeben werden. Dieser Lehnbrief wurde 1351 den 17 April vom Deventrischen Magistrate bestätiget, wobey die Regierung der kaiserlichen freyen Hansestadt Deventer, welche damals, wie jene zu Nürnberg, womit sie viel Verkehr hatte, wovon die Nürenberger Straße, und der ehemalige Nürenberger Thurm in der Stadtmauer zeugen, aus edlen mit dem den Bentheimischen Burgmännern verwandten Geschlechtern bestand 2), den Grafen von Bentheim den Edlen und Mächtigen, auch wol wegen seiner vielen auswertigen Lehne, nante. Eine andere Belehnung erteilte der Graf

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I) Welsum zwischen Deventer und Zwolle, an der Issel.

 

2) Daher zeigen sich die ehemaligen Bentheimischen Familien Holte, Voet, u. s. w. in dasiger Gegend, in der Velau, in Harderwyk u. s. w. im sechszehnten Jahrhundert. Die Frau von Twickel gebohrne von Holte vererbte Bögelscamp auf Voet, womit ihre Bruders Tochter Holte verheuratet war, u. nicht auf deren vorher verstorbene Schwester, die Frau von Kloster zu Evenlo.

 

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1334 den zweiten Jänner, am Tage, worauf sich der Herman Rutenkampes auf der Dinkel mit der Stadt Oldenzel nach einer mit derselben geführten Fehde wieder aussöhnte, dem Ernst den Beyer und dessen Sohne Werenbolt, zur gesamten Hand in Dienstmansstatt, mit dem Hause zu Beyerinch, und verlieh des Erstern Frau Kerstine davon die Leibzucht. Zeugen waren: Arnold Paschedach, Friedrich von Quendorpe, Conrad von Esche.

 

§. 89.

 

Unter der Regierung dieses Grafen erhielt die schöne Kirche zu Schüttorf, die größte in der Grafschaft Bentheim, so wie sie den höchsten Thurm hat, unterm Titel zum heiligen Laurenz, Münsterischer Diöces, 1335 einen Päbstlichen Ablaß von vierzehn Bischöfen. Zu Folge der auf der Päpstlichen Bulle befindlichen Nachricht bewürkte der Graf Bernard 1390 eine Erweiterung dieses Ablaßes auf Schüttorfer Kirchweihe I) durch den dasigen Pfarrer Henrich Krull. Das Patronat-Recht dieser Kirche, welches die Bentheimischen Grafen Balduin, Otto, Egbert, Johann und dieser Simon dem Frauenkloster Marienrode zu Wietmärschen verliehen, und der Probst [lt. Druckfehlerverzeichnis muss es hier heißen: Pabst] Benedict der Zwölfte bestätiget hätte, confirmirte 1341 der Münsterische Bischof Ludewig in einer bey der Familie von Beesten, nach Jungs Bericht, beruhenden Urkunde, mit dem Zusatze, daß Weltgeistliche diese Pfarrey bekleiden und so viel dafür erhalten sollten, daß sie anständig davon leben und die Bischöflichen- und Archidiaconalgebühren entrichten könnten, sonst aber ihre An- und Absetzung vom Stifte abhangen sollte.

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I) Wobey eine Kirch-Messe, Kermis und Jahrmarkt statt hatte.

 

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§. 90.

 

Der neuen Kirche zu Gildehaus schenkte der Graf in diesem Jahre mit Genehmigung seines Bruders Otto, Domprobstes zu Paderborn, wie auch seiner Brüder Christian und Bernard, und aller seiner übrigen Miterben, zur Ehre ihrer Patronin, der heiligen Anna, aus dem Hofe Wykink drey Malter und drey Scheffel Gerste und zwanzig Scheffel Korn, aus dem Johanniter Hause zu Nodehorne I) vierzehn Scheffel Korn, welche Einkünfte die Provisoren dieser Kirche jährlich aus diesen Gütern erheben sollen, und Er oder seine Nachfolger allenfalls mit vierzig Marken Münsterischer Pfenninge wieder sollten ablösen können, wofür wieder Einkünfte für diese Kirche sollten gekaufet werden. Dieses ist vielleicht die einzige Erwähnung einer ehemaligen Malteser-Commende zu

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I) Jetzt vielleicht die Frensweger Burg.

 

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Nordhorn, welches damals Nothhorn hieß und eine Warte gehabt haben soll, worauf zur Zeit der Noth ein Feuer angezündet und mit einem Horne geblasen wäre, welches im Wappen der Stadt ist. Andere leiten wol wahrscheinlicher den Namen Nordhorn, theils von seiner nördlichen Lage in der Grafschaft, theils vom alten Worte Horn her, welches eine Ecke, einen Winkel an der Vechte bedeutet, woran die Stadt liegt I), Nodehorn ist Nordhorn in der nachläßigen Schreibart der Alten, da der Ort alt, aber die Stadt neu ist, welche ihre Städtische Privilegien erst vom Grafen Bernard dem Ersten, dann von Everwin dem Zweiten 1478, von Arnold dem Ersten 1531, Arnold dem Zweiten 1580, Arnold und seinen Brüdern 1606, Ernst Wilhelm 1634, Arnold Moritz Wilhelm 1696 erhielt. Die Kirche steht im alten Dorfe, welches von der Stadt durch die Vechte geschieden ist, so wie es Alte-Lingen; Alte-Ootmarssem, u. s. w. giebt. Zum Andenken des alten Dorfes kann das Horn der Hirten ins Städtische Wappen gekommen seyn.

 

So wie die Teutsche Hanse und der Teutsche Handel verfiel, verfiel Schüttorf, und so wie Republik der Vereinigten Niederlande und ihre Ost- und westindische Compagnien blüheten, blüheten Nordhorn und Neuenhaus auf. In der Grafschaft Bentheirn wurde im ganzen Mittelalter nach Münsterischen Gelde gerechnet, welches in neuern Zeiten durch das Holländische verdrungen ist, obschon man auch gräfliche Münze gehabt hat.

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I) Sowie die Bauerschaft Scherhorn in der Niedergrafschaft.

 

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§. 91.

 

Die letzte bekannte Urkunde des Grafen Simon, dessen Tod 1347 erfolgt seyn soll, ist vom 15ten Juny 1343, worin Er mit Genehmigung seiner Brüder Otto, Domprobstes zu Paderborn, Christian und Bernard, wie seiner übrigen Erben, das Haus Roberting bey Schüttorf vom Lehns-Verbande befreiete, welches darauf dessen Besitzer Friedrich von Quendorpe mit seinen Aeckern, Wiesen und Weiden und sonstigem Zubehör, dem Altare der seeligsten Jungfrau Maria zu Schüttorf, zum Besten des neuen Vicarii desselben Bernard von Honholte, unter Einwilligung des Probstes, der Priorin und des Conventes zu Marienrode in Wietmärschen, widmete.

 

 

Da Wietmärschen nur eine Priorin, und noch keine Abtissin hatte, und der Münsterische Bischof bey seiner Bestätigung des Wietmärscher Patronatsrechtes zu Schüttorf 1341 von den wenigen Einkünften desselben erwähnet, so war seine erste Stiftung wol von keiner großen Bedeutung.

 

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§. 92.

 

Die drey Fehden, die dieser Graf Simon von Bentheim mit dem Münsterischen Fürstbischofe Ludewig dem Zweyten von Hessen, nach dem Berichte der Münsterischen Geschichtschreiber, geführet, können der verwirreten Schreibart der damaligen Chroniken wegen hier nicht weiter als nur angeführt werden. Dieser Bischof hatte es auch mit den Grafen von Tekeneburg und von Solms zu Ottenstein zu thun, zerstörete die Burg Uebelgönne und entrichtete die Burg Schlipsten oder Schlipsen I) unweit Lingen, welche Die Grafen von Bentheim und Tekeneburg wieder zerstöreten, an deren Stelle der Münsterische Bischof Heinrich Herzevorth errichtete. Auch dem Münsterischen Bischofe Otto von Hoja wird die Zerstörung einer Burg Uebelgönne 1396 zugeschrieben, welche Ludolph von Steinfurt Balduins Sohn bey Schöppingen an der Vechte errichtet hatte. Arnold von Bevergerne in seiner Münsterischen Chronyk 2) erzählet hiervon: Dieser Bischof hätte Oevelgünne, welches den Dynasten von Steinfurt und Ottenstein gemeinschaftlich gehöret hätte,

 

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I) Vielleicht Schleifstein, wodurch er seine Feinde schleifen wollte.

 

2) IN AUT. MATTHAI ANALECT. TOM. V. PAG. 64.

 

Transskriptierter Text der 1. Uelser Schulchronik.

 

4. Familie von Turn oder Toren.

Merkwürdig ist in Uelsen ein kleines altes Gebäude zwischen dem Wesen[1] des Wedekind (Jetzt vom Zigarrenfabrikanten v. Nes bewohnt) und dem Wesen von Pastor emer. Lampmann (Jetzt bewohnt von der Familie des verstorbenen Johannes Kloppenburg). Diese Gebäude, welches schon seit Jahren von einer kleinen, armen Arbeiterfamilie bewohnt wird, ist noch ein kläglicher Rest der früheren Burg des Grafen ten Tooren oder von Thurn. In der Mitte des 19ten Jahrhunderts diente dieses Gebäude, welches damals noch mehrere Räume enthielt, den Juden in Uelsen als Synagoge. In der Zeit gab es in Uelsen nämlich mehrere jüd. Familien, die später nach und nach bis auf eine Familie ausgewandert sind. Diese vormals mächtige Grafenfamilie muß früher bedeutende Besitztümer gehabt haben. Den Namen führte diese Familie wohl von ihrem Turm auf der Burg. „Den größten Zuwachs erhielt aber die Grafschaft Bentheim durch die Besitzungen der vormaligen wichtigen Familie von Thurn oder Thorne, welche wohl von ihren noch in etwa übrigen Schloßturme und ihrer meist verschwundenen Burg zu Uelsen in der heutigen Niedergrafschaft den Namen und drei Schloßtürme im Wappen führte. Mit Eilard von Thurn schloß dieser Graf von Bentheim 1312 einen Vergleich des Inhalts: daß derselbe sein Gericht in der Pfarrei Uelsen für gewisse Zehnten daselbst, als auch in Hardinkhausen, Hilten, Hardingen, Halle, Ostergette, in der Pfarrei Velthusen, in Gravesdorpe, in Breckinchen, in Tübberg, dem Grafen überlassen sollte; diese Zehnten sollte er und seine Erben nach Burgmanns Recht zum Burglehen tragen. Das Bauergericht zu Uelsen und Hilten, mit den Abgaben von Bier, auch das Holzgerichte in Tinholte, wie alle seine Güter im Gerichte Uelsen, nebst der Freiheit derselben von diesem Gerichte, welche Freiheit auch die von ihm an die von Laer verkauften Güter zu Gravestorpe, zu Golichem, Hocklinchen und Groninckhusen genießen sollten, sollte für sich und seine Erben behalten. Diese vom Grafen Johann von Bentheim und von seinen Brüdern Egbert Vicedom zu Münster, Christian und Balduin Domherrn zu Bremen und Osnabrück, und Otto, in Gegenwart aller Bentheimischen Bürgermänner ausgestellte Urkunde ward von Hubert von Lar Dechant zu Oldensel, von den Pfarren zu Emmindrenn (Emmingen = od. Emmons = Haus, Emlichheim) und Nienkerken (Gildehaue), von Welveloe, Johann von Lare und anderen mehr bezeugt.“

„Der Graf Bernard von Bentheim belehnte den Henrich von Thorrne 1399, mit allen sothanen Lehen, als er mit Recht von ihm und von der Herrschaft zu Bentheim zu Lehen halten sollte, und auf solche Art, seine Voreltern diese von den gräflichen Vorfahren zu halten pflegten. Ohne Arglist. Zeugen waren Arend von Dedem, Ortwyn de Boze, Herman von Ghodelinchem. Dann machte der Graf den Henrich von dem Torrne für alle seine in den Gerichten der Herrschaft Bentheim liegenden Güter richterfreij, (Befreite seine Güter von der Jurisdiction der Untergerichte), wie vom Küheschlagen, jedoch sollten diese Freiheiten sich nicht weiter als auf seine Leiberben erstrecken, dabei wurde den herrschaftlichen Amtleuten, Dienern und Knechten bedeutet, diese Freiheiten nicht zu kränken, widrigen Falles sollten die Grafen solches innerhalb vierzehn Nächten verbessern. Des Grafen Bernards Gehülfe in der Regierung in seinem hohen Alter, Arnold von Güterswyk, seiner Schwester Hadewig und Everwyns von Güterswyk Sohn, der aber niemals Graf von Bentheim wurde, sondern vor seinem Oheim starb, befreite 1400, den Heinrich von dem Torne nicht nur im Ansehen seiner bentheimischen Güter von der niederen Gerichtsbarkeit und von der Küheschatzung, sondern auch von der Folge des Glockenschlages und von der Bier-Accise im Dorfe Uelsen. (Diese Bier-Accise und die Gerichtsbarkeit hatten seine Vorfahren bekanntlich an die Gräflichkeit verkauft, wäre diese nicht geschehen und die Familie von Thorne nicht ausgestorben, so wäre der Thurm zu Uelsen vielleicht so unabhängig geworden, als der Thurm zu Lage. Mit dem Glockenschlage wurden die Landesdienste angekündigt, wie ehemals mit dem Waffengeschrei in Marken: To Wopen!) Aber wie es gekommen, daß der Erzbischof Otto zu Bremen den edlen Mann Herrn Bernd von Gottes Gnaden Grafen zu Bentheim seinen und seines Stifts edlen Mann (Lehnmann) mit dem Wildforste in der Brechte bei der Burg zu Bentheim 1401 so damit belehnte, als wie des Grafen Vater und seine Brüder den von seinen Vorfahren und seinem Stifte empfangen und gehalten hätten oder sollten? Der Graf verkaufte mit Zustimmung seines Bruders Christian und seines Vetters Arnd von Gütterswyk an Christian von dem Toerne das Gut zum Schotbrinke mit allem Zubehör, nebst der Zebelinger großen Maaße oder Wiese in der Bauerschaft Sudendorpe im Kirchspiele Schüttorf, mit dem Bedinge, daß zur Umzäunung dieses Gutes und dieser Wiese jährlich das Holz oder Dörner vom Grafen und seinen Nachfolgern könnte gefragt werden; nach Verlauf von 12 Jahren sollte er oder einer seiner Nachfolger dieses Gut und Wiese für fünfzig Marken Münsterischen Gehaltes jährlich acht Tage vor und nach Martini wieder kaufen können, ohne daß dieses Recht verjähren könnte. Zeugen waren die aus der Stiftung des Klosters Frenswegen bekannten Henrich Crull Kerkher to Schuttorpe und Johann te Monninch (vorm. Burgmannsfamilie zu Haselünne), wie auch Johann Roloeves.“[2].



[1] Gemeint: Anwesen.

[2] Aus Urkunden von F. Frau Roet von Bögelscamp.

 

Anschließend möchte ich aus dem Jahrbuch 1954 des Heimatverein Grafschaft Bentheim zitieren.

Diese Abhandlung "Vom Dorf und Kirchspiel Uelsen in alter Zeit" wurde von Dr. Ludwig Edel verfasst und steht auf den Seiten 16 bis 19.

"Vom Dorf und Kirchspiel Uelsen in alter Zeit"

...

Als mit den ersten Missionaren die belegbare Geschichte in unsere Heimat ihren Anfang nahm, da fanden diese hier keine geschlossenen Ortschaften, sondern nur Bauerschaften vor, die sich zu Markenverbänden zusammengeschlossen hatten. Über ihnen stand der Go, wo die Gogerichte abgehalten wurden. Man nannte die Zusammenkünfte am Gogericht das Goding. Ähnlich wie man später den Bezirk des Pfarrers ein Kirchspiel nannte, so nannte man den Bezirk des Goding ein Dingspiel.

 

Wenn man sich die Verteilung der alten Ortschaften in der Grafschaft Bentheim anschaut, dann finden wir die meisten entlang der Vechte. Man findet aber auch Ortschaften an den Bentheimer und Uelser Höhenzügen. Gerade hier scheint die Gegend schon früh besiedelt zu sein. Steingräber aus der jüngeren Steinzeit sind hier gut nachgewiesen (Steenebarg). ...

 

Da darf man sich nicht wundern, daß an dieser Stelle die Leute aus dem Go zusammen kamen, was dann auch die Utrechter Missionare veranlaßte, hier ihr Kirchlein zu bauen.

...

Der Bau einer Kirche war, auch in Uelsen, der Anfang der Bildung einer Ortschaft. Zuerst kam bestimmt das Pfarrhaus, Wirtshäuser entstanden, Kaufleute und Handwerker folgten.

 ...

Zurück zu den Gerichten.

Nach allgemeiner Ansicht waren die Gogerichte alte Volksgerichte. Der Vorsitz in diesem Gericht war lediglich ein Ehrenposten.

Das Recht zu finden, hatte nicht der Vorsitzender, sondern die Volksversammlung, der so genannter Umstand.

Es war deshalb gewissermassen ein Unrecht, wenn die Richter, die dieses Amt schon manchmal von ihren Eltern un Großeltern übernommen hatten, es an mächtigen Herren verkauften. Die nun dieses Amt als eine der Grundlagen für ihre Landesherrschaft benutzten.

So geschah es auch hier in Uelsen. Hier hatte sich eine Familie

van den Torne niedergelassen. Diese kam wohl ursprünglich aus dem Osnabrückschen. Vielleicht hatte sie durch eine Heirat auf Uelsener Schultenhof diese Stellung erlangt.

Da die van den Thornes sich in ritterlichen Kreisen bewegten, lag ihnen daran, auch hier im Kirchspiel Uelsen sich einen festen Sitz zu bauen. Darum erhielten sie auch die Erlaubnis von ihrem Herrn den Grafen, auf ihrem Erbe Siemeling in der Borg zu Hilten einen festen Speicher für unruhige Zeiten anzulegen. Daran erinnert noch der Name Spiekman oder Spiekermann in der Borg.

...

Ich (Dr. Edel) erwähne dies hier, um der Ansicht, als wenn die van den Torne, sich die feste Burg im Dorf Uelsen gebaut hätten, entgegen zutreten. Allerding behielt sich die Familie den Vorsitz im Burggericht vor. Sie waren also gewissermaßen erbliche Dorfschulzen. Beerbt wurden sie von den "von Wüllen".

Als auch diese in Abgang kamen, begann die gräfliche Kanzlei in Bentheim sich mehr um den Uelsener Raum zu bemühen.

...

Anmerkungen des Webmasters

Auf jeden fall gab es in den vergangenen Jahrhunderten, neben der Kirche, ein stärkeres Gebäude für die Aufbewahrung der Steuereinnahmen bevor diese an die Burg Dinkelrode in Neuenhaus weitergeleitet wurden. Dies mag auch der Sitz des Burgmannes gewesen sein.

Warum wurde dieses Gebäude als "Burg" bezeichnet?

Die übrigen Gebäude des Dorfes (außer Kirchturm, später auch das Kirchenschiff und Rathaus)bestanden aus Fachwerk mit Lehmwänden. Die Dächer waren mit Stroh gedeckt. Da ist es nicht verwunderlich das ein massives Klinkergebäude als "Burg" bezeichnet wird, zumal sich dort adelige Leute aufhalten.

Wer weitere Informationen über das Mysterium "Burg Uelsen" hat, der darf sich gerne an den Heimatverein Uelsen und Umgebung wenden. Zum Beispiel sind die Angaben zum Standort nur ungenau.

Joseph Prinz schreibt in seinem 1914 erschienen Buch

"Das Lehnregister des Grafen Otto von Bentheim"

u.a. Folgendes(Seite 42-45):

 

§7 Der Knappe Eilhard van den Toerne, ein Sohn des Ritters Nikolaus (lat. de Turri) ist schon 1319 Burgmann auf Bentheim und kommt urkundlich von 1312 bis 1347 vor. Im Jahre 1312 erhielt er von Graf Johann von Bentheim gegen Überlassung des Gogerichts im Kspl. Uelsen eine Anzahl von Zehnten zu Lehen. ...

Der Stammsitz des Geschlechts war angeblich das Dorf Uelsen, wo südlich der Kirche ihre Burg gelegen haben soll, doch erhielt Heinrich van den Toerne erst 1399 die Erlaubnis, auf dem Hof Schmoninck im Kspl. Uelsen (Siemeling Bschf. Hilten) einen Burgsitz zu erbauen. Der mutmaßliche Stammvater des Geschlechts, Arnold de Turri (lat. Turm), erscheint bereits um 1190 in einer Urkunde des Grafen Simon von Tecklenburg.