Telegramme, Glückwunsch- und Trauerkarten


 

Telegramme

Schnelle Datenübermittlung in früheren Jahren

 

Ein Telegramm (von griechisch tele: fern, weit und gramma: Buchstabe, Schrift; wörtlich Fernschrift bzw. auch Fernschreiben) ist eine telegrafisch übermittelte Nachricht mit Hilfe akustischer, optischer oder elektrischer Geräte. Im Fall der Übermittlung mithilfe von Funktechnik spricht man auch von einem Funktelegramm.

 

Telegramme wurden früher meist per Fernschreiber übermittelt. Heute werden sie nicht mehr verwendet. Da sich das Entgelt (früher: Gebühr) für ein Telegramm nach der Anzahl der Wörter richtet, hat sich ein sogenannter Telegrammstil eingebürgert, z. B. sagt man statt „Ich komme am Freitag um 17:00 Uhr an.“ kürzer „Ankomme Freitag 17 Uhr.“ Aus diesem Grund konnten Empfänger auch eine verkürzte Telegrammadresse, das „Drahtwort“, beantragen. Telegramme können von der Post bis auch auf Schmuckkärtchen überbracht werden.

 

Das Briefgeheimnis gilt auch für Telegramme, d. h. der aufnehmende Mitarbeiter darf den Inhalt weder an andere weitergeben noch verfälschen.

 

Telegramme waren Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts eine sinnvolle Einrichtung, da es kaum (private) Telefone gab. Da die Standard-Brieflaufzeit ca. vier Tage betrug, waren Telegramme somit die einzige Möglichkeit, Nachrichten vergleichsweise schnell zu überbringen.

 

Die Übermittlung eines Telegramms geschah in drei Stufen:

 

Telegramm aufgeben: Der Absender diktierte seinen Text einem Beamten im Post- bzw. Telegrafenamt entweder persönlich oder telefonisch. Dieser notierte die Empfängeradresse, den eigentlichen Text sowie ein eventuelles Schmuckmotiv (die Vorlagen hingen aus oder waren im Telefonbuch abgedruckt). Bezahlen konnte man entweder im Amt, per Telefonrechnung oder per Münzeinwurf am öffentlichen Fernsprecher. Während der Blütezeit der Telegramm-Nutzung in Deutschland waren Postdienst, Telefondienst und Telegrafendienst unter einem gemeinsamen Dach (Reichspost, Bundespost bzw. Deutsche Post der DDR) zusammengefasst. Dies ermöglichte die vielfältigen, gleichwertigen Zugänge. Im Geschäftsverkehr war es (schon um 1900) üblich, eine (beim Telegrafenamt hinterlegte) Telegrammadresse zu haben: Das war ein Wort mit bis zu 15 Buchstaben. Wenn ein Absender diese Adresse verwendete, musste er dafür nur eine Wortgebühr bezahlen, sonst zahlte er für Name, Straße, Hausnummer und Ort je eine Wortgebühr.

 

Telegramm übermitteln: Die notierten Angaben wurden dann z. B. mittels Fernschreiber zu einem Post- bzw. Telegrafenamt in der Nähe des Empfängers gesendet.

 

Telegramm zustellen: Im Empfängeramt wurde der Fernschreiber-Papierstreifen in ein Kärtchen (z. B. das ausgewählte Schmuck-Kärtchen) geklebt und per (Motorrad-)Boten ausgetragen, meist innerhalb von zwei Stunden (nachts 4 Stunden) nach der Aufgabe des Telegramms.




 

Auch ein Kulturgut: Karten aus den 1960er Jahren.