Allgemeines über unsere Mühlen

Die Fotos sind aus dem Archivbestand des Heimatvereins Uelsen und Umgebung e.V.

 

Die Uelser Wind- und Wassermühlen

Die Nutzung von Wasser und Wind durch den Betrieb von Mühlen stand früher nicht jedem zu, nur der Landesherr hatte das Recht dazu.

Da mit dem Betrieb von Mühlen viel Geld zu verdienen war, fiel das Mühlenrecht unter die nutzbaren Hoheitsrechte. Innerhalb seines Gebietes duldete daher auch der Graf zu Bentheim in der Regel nur eigene Mühlen.

 

Der Anspruch auf das Mühlenrecht wurde durch die Vergabe von Lehenrechte gewahrt. Die Pächter der Mühle nahmen einen vorher festgelegten Teil vom Mahlgut als Lohn für die Arbeit. Von diesem Anteil bekam der Graf seinen Teil für die Pacht der Mühle. Über diese Anteile wurde jahrhundertlang genau buchgeführt. Möchte man möglichst viel über Mühlen der früheren Jahrhunderte erfahren, dann braucht man „nur“ in den alten Eintragungen nachlesen. Dort sind z.B. auch Eintragungen über Reparaturen zu finden. Oft gab es dort aber nicht einmal Angaben über die Art der Mühle.

 

Es gab mehrere Mühlen innerhalb der Grafschaft, die nicht abhängig vom Grafen waren. Es handelte sich um die Mühlen in jenen Gebieten, die einen rechtlichen Sonderstatus genossen, weil ihre Herren bestimmte Herrschaftsrechte ausübten. Dazu rechneten sich zum Beispiel die „Herrlichkeit“ Lage, später ist wohl auch Uelsen dazu zu zählen. So gab es in Lage eine Wassermühle, die schon 1270 als Lehen des Bischofs von Utrecht vergeben wurde. Sie unterstand somit nicht der Kontrolle durch den Grafen zu Bentheim als Landesherrn, obwohl Lage ringsum von Bentheimer "Land" umgeben war, sondern trat sogar in Konkurrenz zu den gräflichen Mühlen.

 

Im Gericht Uelsen besaßen mehrere Höfe das Recht, eine eigene Wassermühle zu betreiben und auf ihr das Korn von Mahlgästen zu verarbeiten, so in Hardingen der Hof Nordbeck, in Hardinghausen die Hof Bosmann und dann in Wilsum der Hof Schoneveld.

Im 14. Jahrhundert kaufte der Graf zu Bentheim die Gerichtsbarkeiten. Damit hatte er das volle Recht auf alle Mühlen.

 

 

Uelsen und Umgebung im Jahre 1852

 

In diesem Jahr gab es im Kirchspiel Uelsen einschließlich Wilsum 8 Mühlen.

Die Uelser Windmühle mit zwei Mahlgängen und einem Graupengang.

Die beiden Wassermühlen in Uelsen mit je einem Mahlgang.

Standorte an der heutigen Höcklenkamper Straße sowie am Waldbad.

Wassermühle Nordbeck in Hardingen mit einem Mahlgang.

Mühle Wilsum mit einem Mahlgang.

Die beiden Wassermühlen in Hardinghausen mit je einem Mahlgang.

Windmühle in Buitenborg mit einem Mahlgang und Oelschlag.

 

 

Autor:

Heimatverein Uelsen und Umgebung

Quellen:

Ludwig Sager: Die Geschichte der Uelser Mühlen, 1956,

Der Grafschafter, Folge 37 Februar

Heinrich Voort: Geschichte der Wind- Und Wassermühlen, 1987

Homepage: Uelsen und Umgebung